Elektronisches Grundbuch Baden-Württemberg

Auskunftssystem (Version 15.1.0)

Letzte Änderung: 21.12.2022


Übersicht


1 Einleitung

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Dieses Dokument beschreibt die Vorgehensweise zum Anzeigen und Recherchieren von Grundbüchern (Verwendung des Rechercheclients) des Auskunftssystems im Elektronischen Grundbuch.

Hinweis: Der Inhalt dieser Hilfeseite kann mit der browsereigenen Suchfunktion nach Schlagworten durchsucht werden. Die Suchfunktion ist in den meisten Browsern über das Tastenkürzel Strg+F erreichbar.

1.1 Registrierung

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Um das Auskunftssystem verwenden zu können, ist eine Registrierung zur Nutzung des Systems notwendig. Die erstmalige Anlage im Rahmen der Zulassung erfolgt durch die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg. Bei Vorhandensein eines Administrators können durch diesen im Rechercheclient weitere Benutzer angelegt werden. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Benutzerkennung mitgeteilt und die Vorgehensweise zur erstmaligen Anmeldung (vgl. 2.1 Erstmalige Anmeldung).

1.2 Aufruf des Auskunftssystems

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Der Zugriff auf das Auskunftssystem erfolgt über die Homepage der Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg
unter dem Menüpunkt „Auskunftssystem“

http://www.grundbuch-bw.de

oder direkt über die URL

https://www.egb.landbw.de/egbaks

1.3 Voraussetzungen am Bildschirmarbeitsplatz des Benutzers

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Zur Verwendung des Rechercheclients muss der Benutzerrechner folgende Voraussetzungen erfüllen:

1.4 Allgemeiner Aufbau der HTML-Seiten

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Abbildung: Allgemeiner Aufbau der HTML-Seiten
Allgemeiner Aufbau der HTML-Seiten

Die HTML-Seiten des Rechercheclients bestehen aus drei Bereichen:

2 Der Rechercheclient des Auskunftssystems

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2.1 Erstmalige Anmeldung

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Wird ein neuer Benutzer durch die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg angelegt, werden dem Anwender die Benutzerkennung und ein Initialpasswort mitgeteilt. Bei der erstmaligen Anmeldung muss der Anwender zwingend das Passwort ändern. Wird ein Benutzer durch einen Administrator angelegt, wird nach der Registrierung des Benutzers eine E-Mail an die im System für den Benutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. In der E-Mail befindet sich ein Link, mit dem das Passwort erstmalig gesetzt werden kann.

Abbildung: Bestätigungs-Mail zur erstmaligen Vergabe des Passworts
Bestätigungs-Mail zur erstmaligen Vergabe des Passworts

Nach dem Ausführen des Links, erscheint folgende Seite, auf der das Passwort neu vergeben werden muss. Das neue Passwort muss, um evtl. Tippfehler zu erkennen, in die beiden Felder „Neues Passwort“ und „Passwortbestätigung“ eingegeben werden.

Abbildung: Maske Passwort neu vergeben
Maske Passwort neu vergeben

Nach Klick auf „Passwort ändern“ zeigt das System bei einer korrekten Passwortvergabe (siehe Kapitel 2.3) eine Erfolgsmeldung an und sendet an die E-Mail-Adresse des Benutzers eine Bestätigungsmail zur erfolgreichen Passwortänderung.

Abbildung: Bestätigungs-Mail zur erfolgreichen Passwort-Rücksetzung
Bestätigungs-Mail zur erfolgreichen Passwort-Rücksetzung

Der Anwender wird zur Seite „Anmeldung“ weitergeleitet.

2.2 Anmeldung

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Beim Start des Rechercheclients des Auskunftssystems wird die Bildschirmmaske „Anmeldung“ angezeigt.

Auf der Seite zur Anmeldung werden außerdem Informationen (z. B. über geplante Wartungsmaßnahmen) angezeigt.

Die Fußzeile enthält einen Link zum Impressum und Informationen zum Herausgeber der Seite sowie der aktuellen Programmversion.


Abbildung: Anmeldemaske
Anmeldemaske

Im Feld „Benutzerkennung“ wird die Benutzerkennung und im Feld „Passwort“ das zugehörige Passwort eingetragen. Die Anmeldung erfolgt durch Betätigen des Buttons „Anmelden“. Bei fehlerhaften Eingaben wird eine Meldung angezeigt und die Eingabe der Kennung sowie des Passworts muss wiederholt werden. Sind die Eingaben korrekt, gelangt man in die Bildschirmmaske „Standardsuche“.

Hinweis: Wird das Passwort viermal nacheinander falsch eingegeben, wird der Benutzer automatisch gesperrt. In diesem Fall kann der Benutzer selbst die Sperre durch die Vergabe eines neuen Passwortes aufheben (siehe Kapitel 2.4 Passwort zurücksetzen). Die Sperrung kann auch durch den Administrator des Berechtigten Dritten (siehe Kapitel 2.9.6 Entsperren eines Benutzers) oder den technischen Support in der Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg (Tel. Nr. 0711/218 200 650) aufgehoben werden.

In den folgenden Situationen wird allerdings zunächst (mit Anzeige einer entsprechenden Meldung) durch den Wechsel in die Bildschirmmaske „Passwortänderung“ die Anpassung des Passwortes erzwungen:

2.3 Passwortänderung

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Die Maske zur Passwortänderung erreichen Sie über den Button „Passwort ändern“ in der Kopfzeile der Anwendung. In bestimmten Situationen erzwingt das Auskunftssystem die Passwortänderung – dann erfolgt nach der erfolgreichen Anmeldung automatisch ein Wechsel zu dieser Maske.

Abbildung: Maske Passwort ändern
Maske Passwort ändern

Im Feld „Benutzerkennung“ wird die Benutzerkennung des erfolgreich angemeldeten Benutzers angezeigt und kann nicht geändert werden. Zur Passwortänderung muss das aktuelle Passwort in das Feld „Bisheriges Passwort“ und das neue Passwort, um evtl. Tippfehler zu erkennen, in die beiden Felder „Neues Passwort“ und „Passwortbestätigung“ eingegeben werden.

Die Passwortänderung erfolgt durch Betätigen des Buttons „Passwort ändern“. Bei fehlerhaften Eingaben bzw. Verletzung der Passwort-Richtlinien wird eine Meldung angezeigt und die Eingabe muss wiederholt werden. Durch Klick auf „Zurück“ bricht der Benutzer die Passwortänderung ab und kehrt zu der Seite zurück, von der die Passwortänderung aufgerufen wurde.

Sind die Eingaben korrekt, erhält der Benutzer eine Erfolgsmeldung und wird anschließend zu der Seite zurückgeleitet, von der die Passwortänderung aufgerufen wurde. Im Fehlerfall erscheint eine Meldung, deren Wortlaut je nach Fehler variiert. Die Fehlermeldung kann beispielweise im Falle eines fehlerhaften Passworts wie folgt lauten:

Abbildung: Fehlermeldung bei fehlerhaftem Passwort
Fehlermeldung bei fehlerhaftem Passwort

Für das neue Passwort gelten die folgenden Passwort-Richtlinien:

2.4 Passwort zurücksetzen

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Die Maske zur Passwortrücksetzung erreichen Sie über den Button „Passwort vergessen?“ in der Anmeldemaske. Die Funktion zur Passwortrücksetzung ist aufrufbar, wenn noch keine Anmeldung erfolgt ist. Jeder Benutzer kann die Funktion aufrufen, um das eigene Passwort auf einen neuen Wert zu setzen. Die Passwortrücksetzung kann auch genutzt werden, wenn sich der Benutzer durch mehrmalige Eingabe eines falschen Passwortes selbst gesperrt hat. Nach Durchführung der Passwortrücksetzung ist diese Sperre aufgehoben.

Hinweis: Wurde der Benutzer durch den Admin des Berechtigten Dritten oder die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg gesperrt, ist eine selbstständige Rücksetzung des Passworts nicht möglich.


Abbildung: Maske Passwort zurücksetzen
Maske Passwort zurücksetzen

Zum Zurücksetzen des Passwortes muss die Benutzerkennung in das Feld „Benutzerkennung“ eingetragen werden und die zu dem Benutzer gehörende E-Mail-Adresse in das Feld „E-Mail“. Durch das Betätigen des Buttons „E-Mail zusenden“ wird die Passwortrücksetzung eingeleitet.

Sind die Eingaben nicht korrekt, oder ist bei der angegebenen Benutzerkennung keine E-Mail-Adresse bei der Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg hinterlegt, wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.

Sind die Eingaben korrekt, wird eine Erfolgsmeldung ausgegeben und man wechselt auf die Anmeldemaske. Zu diesem Zeitpunkt wird auch eine E-Mail an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. In der E-Mail befindet sich ein Link, mit dem das Passwort zurückgesetzt werden kann.

Abbildung: E-Mail Rücksetzung Passwort im automatisierten Grundbuch-Abrufverfahren
E-Mail Rücksetzung Passwort im automatisierten Grundbuch-Abrufverfahren

Hinweis: Der versendete Link kann nur einmal verwendet werden und ist für 24 Stunden aktiv. Wenn mehrmals eine E-Mail zum „Passwort zurücksetzen“ angefordert wird, dann ist nur der Link in der neuesten E-Mail gültig.

Nach dem Ausführen des Links, erscheint folgende Seite, auf der das Passwort geändert werden kann. Das neue Passwort muss, um evtl. Tippfehler zu erkennen, in die beiden Felder „Neues Passwort“ und „Passwortbestätigung“ eingegeben werden.

Abbildung: Maske Passwort neu vergeben
Maske Passwort neu vergeben

Nach Klick auf „Passwort ändern“ zeigt das System bei einer korrekten Passwortvergabe eine Erfolgsmeldung an und sendet an die E-Mail-Adresse des Benutzers eine Bestätigungsmail zur erfolgreichen Passwortänderung. Der Anwender wird zur Seite „Anmeldung“ weitergeleitet.

Für das neue Passwort gelten die gleichen Richtlinien, wie bei der Funktion „Passwort ändern“, die in Kapitel 2.3 Passwortänderung beschrieben sind. Nach erfolgreicher Eingabe eines neuen Passwortes kann sich der Benutzer mit diesem wie gewohnt anmelden.

2.5 Arten von Grundbuchblättern

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Grundbuchblätter können in zwei verschiedenen Formaten vorliegen.

  1. Papiergeführte Grundbuchblätter:
    Diese Grundbuchblätter werden zurzeit noch auf Papier geführt. Es ist, je nach Berechtigung des Benutzers, die Anforderung einer Abschrift beim zuständigen Grundbuchamt und die Ansicht der Antragsliste möglich.

  2. Elektronisch geführte Grundbuchblätter:
    Diese Grundbuchblätter werden elektronisch geführt. Es stehen, je nach Berechtigung des Benutzers, die Anforderungsarten Ansicht, Datenübernahme und Antragsliste zur Verfügung. Eine Einschränkung auf bestimmte Abteilungen wirkt sich nur auf Ansicht und Datenübernahme aus.

2.6 Grundbuch suchen

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Die Maske „Suche“ (vgl. Maske „Suche“ im Modus „Standardsuche„) ist die zentrale Maske, um an Informationen zu Grundbuchblättern zu gelangen. Die Maske zur Grundbuchsuche wird nach erfolgreicher Anmeldung angezeigt oder kann über den Button „Suche“ in der Buttonleiste der Kopfzeile erreicht werden.

Abbildung: Maske Suche im Modus Standardsuche
Maske „Suche“ im Modus „Standardsuche“

Die Maske hat drei Bereiche:

Die Darstellung der „Standardsuche“ gestattet es, die Kenndaten eines Grundbuchblatts oder mehrerer Grundbuchblätter zu einem Grundbuchbezirk (Grundbuch von), einem Grundbuchamt und einer Gemeinde direkt einzugeben.

Ist eine Recherche gewünscht, so kann der Benutzer durch Klick auf den Button „Erweiterte Suche“ (vgl. Kapitel 2.6.2 Erweiterte Suche) in die Darstellung der „Erweiterten Suche“ wechseln und weitere Teilinformationen als Suchkriterien eingeben und die Recherche auslösen. Beim Wechsel werden die bisherigen Eingaben in der Darstellung „Standardsuche“ in die entsprechenden Felder der erweiterten Suche übernommen.

Über den Button „Suche starten“ wird im Datenbestand die Suche ausgeführt und das Ergebnis in der Ergebnisliste angezeigt. Der Benutzer kann in der Maske nach oben scrollen, um bei Bedarf weitere Suchkriterien einzugeben oder eine neue Suche durchzuführen. Bei erneutem Klick auf den Button „Suche starten“ wird eine eventuell angezeigte Ergebnisliste durch eine neue Ergebnisliste ersetzt.

Wurde kein Grundbuchblatt gefunden, das den Suchkriterien genügt, so wird eine Fehlermeldung: „Zu Ihren Angaben wurden keine Grundbuchblätter gefunden.“ ausgegeben. Die Benutzerführung verbleibt nach Bestätigung der Meldung in diesem Fall auf der Maske „Suche“ in der jeweiligen Darstellung vor Start der Suche.

Im eingeschränkten Abrufverfahren ist dem Benutzer keine umfangreiche Recherche erlaubt. Ist das Ergebnis der Recherche ein einziges Grundbuchblatt, wird dieses in der Ergebnisliste präsentiert und steht für die möglichen Anforderungsarten zu jedem Grundbuchblatt bereit. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, wird der Benutzer darauf hingewiesen, dass er weitere Suchkriterien eingeben muss.

Im (nicht eingeschränkten) automatisierten Abrufverfahren ist dem Benutzer eine umfangreiche Recherche erlaubt. Das Ergebnis der Recherche wird in der Ergebnisliste angezeigt.(vgl. Kapitel 2.6.3 Ergebnisliste)

2.6.1 Modus „Standardsuche“ der „Suche“-Maske

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Über die Standardsuche (vgl. „Suche“-Maske mit Darstellung der Standardsuche) können im ersten Schritt direkt ein bestimmtes Grundbuch oder mehrere bestimmte Grundbücher angefordert werden. Hierfür stehen dem Benutzer folgende Felder zur Verfügung:

Abbildung: Maske Suche im Modus Standardsuche
Maske „Suche“ im Modus „Standardsuche“

In der Maske müssen das Akten-/Geschäftszeichen (max. 100 Stellen) erfasst und ggf. der Berechtigungsgrund ausgewählt werden. Anschließend müssen die Eingabefelder „Grundbuch von“ und „Grundbuchblattnummer“ angegeben werden.

Zur Angabe widerspruchsfreier Ortsinformationen („Grundbuch von“, „Grundbuchamt“ und „Gemeinde“) steht ein Mechanismus zur Verfügung, der in Kapitel 2.8 „Bedienhinweise zum Rechercheclient“ (Umgang mit Ortsinformationen) beschrieben ist.

Soll ein anderer Bezirk (bzw. Gemeinde oder Grundbuchamt) ausgewählt werden, ist eine vollständige Leerung der Felder mit der Funktion „Neue Grundbuchanfrage“ zwingend erforderlich.

Die Blattnummern können durch Komma, Strichpunkt oder Bindestrich (für die Angabe eines aus mehreren Grundbüchern bestehenden Bereiches) getrennt, mit oder ohne Zusatz eingegeben werden. Der Zusatz steht am Ende der Grundbuchnummer. Bei der Angabe eines Bereiches, z.B. 1-10, sind keine Zusätze erlaubt.

Durch Betätigen des Buttons „Neue Grundbuchanfrage“ werden die Eingaben zurückgesetzt und die Eingabefelder präsentieren sich wie direkt nach der erfolgreichen Anmeldung. Eine evtl. vorhandene Ergebnisliste verschwindet.

Durch Betätigen des Buttons „Suche starten“ werden die Eingaben ausgewertet. Sind die Pflichtfelder gefüllt und ist eine eindeutige Zuordnung der Ortsinformationen möglich, wird die Ergebnisliste (vgl. Darstellung der Suchergebnisse in der Ergebnisliste) erstellt.

Aktuell nicht verfügbare Grundbuchblätter (z.B. wegen Wartungsarbeiten), werden in der Ergebnisliste nicht angezeigt. Der Benutzer bekommt eine Hinweismeldung, welche Grundbuchblätter aktuell nicht verfügbar sind.

Abbildung: Hinweismeldung bei Suche mit nicht verfügbaren Grundbüchern
Hinweismeldung bei Suche mit nicht verfügbaren Grundbüchern

2.6.2 Modus „Erweiterte Suche“ der „Suche“-Maske

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Die „Erweiterte Suche“ (vgl. Suche-Maske in dem Modus „Erweiterte Suche“) ermöglicht die Suche nach Grundbüchern anhand auswählbarer Suchkriterien.

Durch Betätigen des Buttons „Erweiterte Suche“ im Modus „Standardsuche“ der Maske „Suche“ gelangt der Benutzer in die erweiterte Suche.

Abbildung: Suche-Maske in dem Modus Erweiterte Suche
Suche-Maske in dem Modus „Erweiterte Suche“

Beim Wechsel zwischen der „Standardsuche“ und der „Erweiterten Suche“ gelten folgende Regeln:

Die Recherchekriterien im Eingabebereich sind in drei Abschnitte unterteilt:

Zur Angabe widerspruchsfreier Ortsinformationen („Grundbuch von“, „Grundbuchamt“ und „Gemeinde“) steht ein Mechanismus zur Verfügung, der in Kapitel 2.8 „Bedienhinweise zum Rechercheclient“ (Umgang mit Ortsinformationen) beschrieben ist.

Optional besteht bei der Suche mit Personendaten von Eigentümern und Berechtigten die Möglichkeit, durch Setzen der Checkbox „frühere Personendaten“ früher gültige Daten (sofern beispielsweise nach einer Namensänderung vorhanden) in die Suche einzubeziehen oder durch Setzen der Checkbox „mit Katasterdaten“ in einer erweiterten Suche die Namen im ALB-Eigentümerregister zu berücksichtigen. Dadurch kann die Recherche aber erheblich länger dauern.

Durch Betätigen des Buttons „Felder leeren“ werden die Eingaben in den darüberliegenden Feldern zurückgesetzt und die Eingabefelder präsentieren sich wie direkt nach dem Wechsel zur „Suche“-Maske. Eine evtl. vorhandene Ergebnisliste wird gelöscht.

2.6.2.1 Bedingungen bei der Durchführung einer erweiterten Suche

Für die Durchführung einer erweiterten Suche gelten folgende Bedingungen:

Für Teilnehmer am eingeschränkten Abrufverfahren gibt es eine weitere Bedingung:

Durch Betätigen des Buttons „Suche starten“ werden diese Bedingungen geprüft. Sind sie erfüllt, wird die Suche durchgeführt. Nach beendeter Suche werden die Ergebnisse in der Ergebnisliste (vgl. Darstellung der Suchergebnisse in der Ergebnisliste) angezeigt.

Für Teilnehmer am eingeschränkten Abrufverfahren enthält die Ergebnisliste immer genau ein Grundbuch, d.h. sie sind zur Angabe von Suchkriterien gezwungen, die bei der Suche zu genau einem Grundbuch führen. Für den Fall, dass das Grundbuch aufgrund der Angaben des Benutzers nicht eindeutig bestimmbar ist, müssen weitere Kriterien eingegeben werden.

Die max. Anzahl der Suchergebnisse ist auf 500 festgelegt. Wenn die Anzahl der Treffer größer ist, wird eine Fehlermeldung ausgegeben und die ersten 500 gefundenen Ergebnisse werden angezeigt.

Abbildung: Fehlermeldung bei Überschreitung der max. Anzahl Suchergebnisse
Fehlermeldung bei Überschreitung der max. Anzahl Suchergebnisse

Der Benutzer kann dann durch Eingabe weiterer Suchkriterien die Anzahl der Treffer bei einer erneuten Suche reduzieren.

Bei der Durchführung einer Suche können Grundbücher gefunden werden, deren Inhalt zurzeit angepasst wird und die daher momentan nicht für eine Auskunft zur Verfügung stehen. Diese Blätter stehen zumeist in naher Zukunft wieder zur Auskunft bereit. Diese Grundbuchblätter werden in einer separaten Meldung angezeigt (vgl. Hinweismeldung bei Suche mit nicht verfügbaren Grundbüchern).

Hinweis: Nach Betätigen des Buttons „Suche starten“ wird dieser inaktiviert und kann erst dann wieder betätigt werden, nachdem die zuvor gestartete Suchanfrage beendet wurde.

2.6.3 Umgang mit der Ergebnisliste

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Nach einer erfolgreichen Suche über die „Standardsuche“ oder „Erweiterte Suche“ werden die Suchergebnisse in der Ergebnisliste angezeigt.

Die Ergebnisliste fasst die Ergebnisse der Suche zusammen und bietet einen Überblick über die gefundenen Informationen. Die Ergebnisse sind aufsteigend sortiert nach Grundbuchamt, Gemeinde, Grundbuch von und Blattnummer.

Abbildung: Darstellung der Suchergebnisse in der Ergebnisliste
Darstellung der Suchergebnisse in der Ergebnisliste

Die gefundenen Grundbuchblätter werden in der Ergebnisliste in Form einer Tabelle dargestellt. In dieser Tabelle füllt jedes Grundbuchblatt eine Zeile.

Die Ergebnisliste enthält die Datenfelder Grundbuchamt, Gemeinde , Grundbuch von (Grundbuchbezirk), Blattnummer, Typ, Letzte Änderung, Eigentümer, Lage und ATP-Nummer sowie die Buttons „Ansicht“, „XML-Datenübernahme“, „Antragsliste“, „Geoportal“ und „Zum Listenanfang“. Weitere Hinweise sind in dem Tooltip zum jeweiligen Button beschrieben. Tooltips werden beim "Mouseover" angezeigt (Mauspfeil befindet sich über dem Button). Um alle Daten zu sehen, muss ggf. gescrollt oder auf eine Folgeseite gewechselt werden.

Es gibt folgende Gestaltungsmöglichkeiten der Darstellung der Ergebnisliste:

In der Ergebnisliste wird für geschlossene Grundbücher nach der Blattnummer ein „Hist“ ausgegeben.

Abbildung: Ergebnisliste mit teilweise eingeblendeten Details
„Ergebnisliste“ mit teilweise eingeblendeten Details

2.6.4 Erzwungene Recherche im eingeschränkten Abrufverfahren

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Im eingeschränkten Abrufverfahren dürfen nur Anfragen beantwortet werden, die ein Grundbuchblatt eindeutig identifizieren.

Die Suche anhand der Angabe von Grundbuch von und Grundbuchblattnummer genügt in den meisten Fällen, um ein Grundbuchblatt eindeutig zu bestimmen.

Manche Grundbuchblattnummern sind mehrfach mit jeweils verschiedenen Zusätzen vergeben. Daher kann es vorkommen, dass ein Blatt nicht eindeutig bestimmbar ist und die Angaben auf mehrere Blätter zutreffen. Die Bestimmung des gesuchten Grundbuchs ist hier durch eine Recherche möglich.

2.6.4.1 Grundbuchblattbestimmung über erzwungene Recherche bei „Standardsuche“

Die Anwendung wechselt nach der Bestätigung einer Hinweismeldung, dass die Suche kein eindeutiges Ergebnis liefert, automatisch in die „Erweiterte Suche“. Dabei sind die Angaben zu Grundbuch von, Grundbuchamt, Gemeinde und Grundbuchblattnummer mit den Daten zum gesuchten Grundbuch vorbelegt.

Nach Eingabe weiterer Suchkriterien – mindestens Nachname/Firma/Behörde und eine Grundstücksangabe (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer oder Straße) – wird das eindeutig bestimmte Grundbuchblatt in der Ergebnisliste angezeigt.

2.6.4.2 Grundbuchblattbestimmung bei der „Erweiterten Suche“

Im eingeschränkten Abrufverfahren dürfen auch bei der „Erweiterten Suche“ nur Anfragen beantwortet werden, die ein Grundbuchblatt eindeutig identifizieren. Falls eine Anfrage mehr als einen Treffer liefert, wird als Ergebnis nicht die Trefferliste, sondern die Information übermittelt, dass zu viele Treffer gefunden wurden.

Nach Eingabe weiterer geforderter Suchkriterien – mindestens Nachname/Firma/Behörde und eine Grundstücksangabe (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer oder Straße) – wird das eindeutig bestimmte Grundbuchblatt in der Ergebnisliste angezeigt.

2.7 Anforderung von Grundbuchdaten

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Nach Erstellung der Ergebnisliste (Button „Suche starten“) anhand der eingegebenen Suchkriterien bzw. den aus übernommenen Grundbüchern erhaltenen Informationen, stehen in dieser die möglichen Anforderungsarten zu jedem Grundbuchblatt bereit.

Die mögliche Einschränkung durch Abwahl von Abteilungen (Abt.II, Abt.III) hat Auswirkungen auf Ansicht (wird Teilansicht) und Datenübernahme – andere Anforderungsarten sind immer vollständig.

Hinweis: Die Abwahl einer Abteilung bei „Umfang der Einsicht“ wirkt sich bei der Auslösung einer Aktion (z.B. Klick auf Button “Ansicht„ in einer Ergebniszeile) nur auf diese Ansicht aus. Wenn anschließend ein neuer Umfang der Einsicht definiert wird, wird bei erneutem Aufruf der Ansicht diese mit den neu festgelegten Abteilungen aufgebaut. Im Abrufprotokoll wird der Umfang der Einsicht protokolliert.

Je nach zugewiesener Benutzerrolle kann der Umfang der Anforderungsarten unterschiedlich sein.

Folgende Anforderungen von Grundbuchdaten stehen bei einem elektronisch geführten Grundbuchblatt zur Verfügung:

Hinweis: Die Anforderung von Ausdrucken und amtlichen Ausdrucken von Grundbüchern ist nur noch bei den zuständigen Einsichtsstellen bzw. möglichst als Onlineantrag bei den zuständigen Grundbuchämtern über www.grundbuchausdruck-bw.de möglich.

Außerdem steht bei einem elektronisch geführten Grundbuchblatt der Button „Geoportal“ zur Verfügung

Bei einem Papiergrundbuch steht als Anforderung nur die Beantragung einer Abschrift beim Grundbuchamt zur Verfügung.

2.7.1 Ansicht / Teilansicht

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Das Anfordern eines elektronischen Grundbuchs zur Ansicht (bzw. Teilansicht bei Abteilungseinschränkung) erfolgt durch das Betätigen des Buttons „Ansicht“ in der Ergebnisliste zum gewünschten Grundbuchblatt.

Die Ansicht eines Grundbuchs wird als PDF-Dokument geliefert und in einem getrennten Browserfenster mit Hilfe des Anzeigeprogramms Acrobat Reader geöffnet.

Hinweis: Die Einschränkung des Umfangs der Einsicht erfolgt durch die Abwahl der Checkboxen zu Abteilung II und/oder Abteilung III vor dem Aufruf der Ansicht.

Abbildung: Grundbuchansicht - Beispiel
Grundbuchansicht - Beispiel

2.7.2 XML-Datenübernahme

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Das Auskunftssystem bietet die Möglichkeit, die Grundbuchdaten zur weiteren Verarbeitung zu exportieren. Abhängig von den Benutzerrechten steht in der Ergebnisliste zu jedem elektronischen Grundbuchblatt der Button „XML-Datenübernahme“ in der Anforderungsliste zur Verfügung. Das Betätigen des entsprechenden Buttons bewirkt, dass eine XML-Datei zum Herunterladen auf den Benutzerrechner angeboten wird. Eine XSD-Datei, welche den Aufbau und die Inhalte der exportierten XML-Datei beschreibt, stellt auf Anfrage die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg zur Verfügung.

Da die XML-Datei aus Hilfsverzeichnissen gemäß § 12 a GBO erzeugt wird, ist die Datenübernahme erst dann gestattet, wenn vorher eine Ansicht zum gleichen Grundbuchblatt angefordert wurde, da nur für die Ansicht gewährleistet ist, dass diese den rechtsverbindlichen Zustand eines Grundbuchblatts darstellen.
Hinweis: Ggf. sollte der Inhalt der XML-Datei mit dem der Ansicht daher manuell abgeglichen werden. Für die Richtigkeit der exportierten Daten wird keine Gewähr übernommen.

2.7.3 Antragsliste

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Um Informationen über die offenen Anträge zu einem Grundbuch zu erhalten, steht in der Ergebnisliste zu jedem elektronischen Grundbuchblatt der Button „Antragsliste (n)“ zur Verfügung („n“ zeigt die Anzahl der vorhandenen Anträge zum Grundbuchblatt). Die Informationen sind tagesaktuell, d.h. sie spiegeln jeweils den Stand der bis zum Vortag erfassten Vorgänge wieder. Die Antragsliste wird bei Betätigen des entsprechenden Buttons geöffnet und zeigt, sofern vorhanden, die Anträge in Form einer Tabelle an (vgl. Antragsliste - Beispiel). Über den Button „Zurück“ gelangt man zurück zur Ergebnisliste.

Es besteht die Möglichkeit, über den Verweis „zur Druckversion (PDF)“ ein PDF-Dokument der Antragsliste in einem getrennten Browserfenster mit Hilfe des Anzeigeprogramms Acrobat Reader zu öffnen und auszudrucken.

Hinweis: Die Antragsliste ist lediglich ein Hilfsregister. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird gemäß § 12 a GBO keine Gewähr übernommen.

Abbildung: Antragsliste - Beispiel
Antragsliste - Beispiel

2.7.4 Geoportal

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In der Ergebnisliste der Grundbuchrecherche befindet sich bei elektronisch geführten Grundbüchern bei jedem Suchergebnis ein Button „Geoportal“, (vgl.Darstellung der Suchergebnisse in der Ergebnisliste) über den das Geoportal Baden-Württemberg aufgerufen werden kann und die dort zur Verfügung gestellten Anzeigemöglichkeiten (z.B. Anzeige Flurkarte) genutzt werden können.

Folgende Darstellungsarten sind möglich:

Anleitungen zur Einführung in das Geoportal-BW sowie zur Suche nach verschiedenen Kriterien (Grund- bzw. Flurstücken,Orten und Koordinaten) finden Sie hier.

2.7.5 Abschrift eines papiergeführten Grundbuchs

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Nicht alle Grundbücher werden sofort auf die Verarbeitung mittels EDV umgestellt. Die Ergebnisliste bietet für diese papiergeführten Grundbücher einen Verweis zur Anforderung einer Abschrift an, wenn die Benutzerrechte dies erlauben. Anderenfalls wird lediglich ein Hinweis auf das zuständige Grundbuchamt ausgegeben.

Abbildung: Ergebnisliste mit Papiergrundbuch
Ergebnisliste mit Papiergrundbuch

Nach Betätigung des Verweises wechselt der Benutzer in eine Maske (vgl. Angabe Lieferadresse zu Abschrift), welche die Anpassung der Lieferadresse ermöglicht. Die Eingabefelder sind mit der Lieferadresse des Berechtigten Dritten, dem der Benutzer zugeordnet ist, vorbelegt. Der Benutzer kann die Vorbelegung anpassen und die Abschriftart (beglaubigt oder unbeglaubigt) festlegen.

Hinweis: Mindestens eines der neuen Felder (Telefon oder E-Mail) muss ausgefüllt sein.

Durch Betätigen des Buttons „Abschrift anfordern“ wird das zuständige Grundbuchamt benachrichtigt. Dieses kümmert sich um die Zustellung der Abschrift. Der Benutzer kehrt zurück zur Ergebnisliste.

Abbildung: Angabe Lieferadresse zu Abschrift
Angabe Lieferadresse zu Abschrift

2.8 Bedienhinweise zum Rechercheclient

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Für eine effektive und reibungslose Benutzung des Rechercheclients sollten Sie die folgenden Bedienhinweise beachten:

Abbildung: Meldungsausgabe bei aktiviertem JavaScript
Meldungsausgabe bei aktiviertem JavaScript

Abbildung: Meldungsausgabe bei deaktiviertem JavaScript
Meldungsausgabe bei deaktiviertem JavaScript

2.9 Benutzerverwaltung (für Administratoren der Berechtigen Dritten)

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Dieses Kapitel beschreibt die Administrationsmöglichkeiten für Administratoren der Berechtigten Dritten. Die Rechte sind im Vergleich zu den Administratoren der Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg eingeschränkt: sie können nur die Benutzer des jeweiligen Berechtigten Dritten verwalten.

Die Möglichkeiten im Einzelnen sind:

Die erweiterten Rechte der Administratoren beziehen sich lediglich auf den Verantwortungsbereich des jeweiligen Berechtigen Dritten, dem sowohl der Administrator als auch die Benutzer zugeordnet sind. Umfassende Administrationsrechte können über die Web-Anwendung nicht ausgeübt werden und sind der Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg vorbehalten.

Wenn Benutzer mit Administrationsrechten angemeldet sind, erscheint in der Buttonleiste der Kopfzeile ein zusätzlicher Button: „Benutzer verwalten“. Bei Klick auf den Button öffnet sich der „Benutzer verwalten“-Dialog.

Abbildung: Benutzerverwaltung des Berechtigten Dritten
Benutzerverwaltung des Berechtigten Dritten

Auf der obigen Abbildung sind die dem aktuellen Berechtigten Dritten zugeordneten Benutzer zu erkennen: angegeben sind jeweils

Oberhalb der Liste befinden sich die Kommandobuttons, die je nach Situation auch deaktiviert sein können (erkennbar an der grauen Schrift). Zusätzlich wird die Anzahl der erfassten Benutzer des Berechtigten Dritten angezeigt.

Es besteht die Möglichkeit die Benutzer zu sortieren: Die Spalten

haben jeweils zwei Dreiecke in den Spaltenüberschriften und sind sowohl aufsteigend (Spitze nach oben) als auch absteigend (Spitze nach unten) sortierbar. Die Sortierung wird durch einen Klick auf eines der Dreiecke der gewählten Spalte eingestellt.

Zusätzlich kann auch eine Filterung durchgeführt werden: In der Dropdownliste des Feldes „Filterung“ wird eingestellt, ob

angezeigt werden sollen.

2.9.1 Auswahl eines Benutzers

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Benutzer, die in schwarzer Schrift erscheinen, können durch einen Klick auf den Radiobutton ausgewählt werden, um anschließend die gewünschten administrativen Aktionen durchzuführen. Durch die Auswahl wird der Radiobutton gefüllt dargestellt und die Schriftfarbe des ausgewählten Benutzers wird rot und der Hintergrund orange dargestellt. Es kann immer nur ein Benutzer (oder keiner) ausgewählt werden.

Benutzer in grauer Schrift können nicht ausgewählt (und deshalb auch nicht verwaltet) werden: es handelt sich hierbei um

In der Benutzerverwaltung des Berechtigten Dritten ist der durch die Administratoren der Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg gesperrte Benutzer durch den Eintrag „Sperre (GBDZ)“ in der Spalte Status erkennbar. Der Administrator hingegen ist an der grauen Schrift trotz „Entsperrt“ Status ermittelbar.

2.9.2 Neuanlage eines Benutzers

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Für die Neuanlage eines Benutzers ist es nicht notwendig, dass ein Benutzer ausgewählt wird, es muss lediglich auf den Button „Benutzer anlegen“ geklickt werden; dadurch öffnet sich der Dialog Benutzer anlegen.

Abbildung: Benutzer anlegen
Benutzer anlegen

Der Präfix der Benutzerkennung, der bei der Neuanlage eines Berechtigten Dritten festgelegt wird, ist bereits vorausgefüllt, er kann nicht verändert werden. Die rot umrandeten (bzw. mit einem Sternchen versehenen) Felder sind Pflichtfelder.

Wenn der „Speichern“ Button gedrückt wird, erscheint der Hinweis „Der Benutzer 'XY' wurde erfolgreich angelegt“. Nach Drücken auf den OK-Button wird der neue Benutzer sofort in der Übersicht angezeigt, bei fehlenden Pflichteinträgen erscheint eine Fehlermeldung.

Nach der Nutzeranlage erhält der neue Benutzer eine E-Mail (an die angegebene E-Mail-Adresse), in dieser E-Mail ist ein Link angegeben, der innerhalb der nächsten 24 Stunden angeklickt werden muss (siehe Kapitel 2.1). Auf der hinter dem Link liegenden Seite muss sich der neue Benutzer anschließend mit seiner E-Mail-Adresse identifizieren und ein neues Passwort vergeben. Erst danach kann sich der Benutzer in die Webanwendung einloggen.

Hinweis: Bei der Neuanlage eines Benutzers wird ein zufälliges Passwort vergeben. Dieses Passwort wird nicht per Mail verschickt, niemand (auch keiner der Administratoren) kennt es.

2.9.3 Löschen eines Benutzers

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Nach der Auswahl des zu löschenden Benutzers führt ein Klick auf den Button „Benutzer löschen“ zu einer Sicherheitsabfrage. Nur bei einer positiven Beantwortung der Frage erscheint der Hinweis „Der Benutzer 'XY' wurde erfolgreich gelöscht“. Nach Drücken auf den OK-Button wird der neue Benutzer sofort in der Übersicht entfernt, als gelöscht markiert und nach 24 Monaten aus dem System entfernt.

Achtung: Die Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Neuanlage eines Benutzers mit der gleichen Benutzerkennung wie der gerade gelöschte Benutzer ist ebenfalls nicht möglich.

2.9.4 Ändern eines Benutzers

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Nach der Auswahl des zu verändernden Benutzers führt ein Klick auf den Button „Benutzer ändern“ zum Dialog Benutzer ändern.

Abbildung: Benutzer ändern
Benutzer ändern

Wenn der „Speichern“ Button gedrückt wird, erscheint der Hinweis „Der Benutzer 'XY' wurde erfolgreich geändert“. Nach Drücken auf den OK-Button wird die Änderung des Benutzers sofort in der Übersicht angezeigt, bei fehlerhaften Einträgen erscheint eine Fehlermeldung.

Hinweis: die komplette Benutzerkennung kann nicht verändert werden.

2.9.5 Sperren eines Benutzers

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Nach der Auswahl des zu sperrenden Benutzers führt ein Klick auf den Button „Benutzer sperren“ zu einer Änderung in der Spalte Status: Der Benutzer hat jetzt den Status „Sperre (Ber. Dritter)“. Der Button „Benutzer sperren“ ist nicht mehr aktiviert, der Button „Benutzer entsperren“ wird aktiviert.

2.9.6 Entsperren eines Benutzers

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Nach der Auswahl des zu entsperrenden Benutzers - es können nur Benutzer mit dem Sperrvermerk „Sperre (Ber. Dritter)“ oder „Sperre (Ben. Passwort)“ entsperrt werden - führt ein Klick auf den Button „Benutzer entsperren“ zu einer Änderung in der Spalte Status: Der Benutzer hat jetzt den Status „Entsperrt“. Der Button „Benutzer entsperren“ ist nicht mehr aktiviert, der Button „Benutzer sperren“ wird aktiviert.

Hinweis: Der Sperrstatus „Sperre (Ben. Passwort)“ bedeutet, dass sich der jeweilige Benutzer durch zu häufige Fehleingabe des Passwortes selbst gesperrt hat.
Bei einer Sperrung durch die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg (Status: „Sperre (GBDZ)“) kann diese Sperrung nur von dieser aufgehoben werden.

2.9.7 Export der Benutzerdaten

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Wie bei Kapitel 2.9.2 ist auch hier keine Benutzerauswahl notwendig: Durch einen Klick auf den Button „Nutzerdaten exportieren“ erscheint der Browser abhängige Dialog, mit dem eine CSV Datei heruntergeladen werden kann; es besteht auch die Möglichkeit, die Daten z.B. zwecks Weiterbearbeitung in Excel weiterzubearbeiten. Es werden je nach ausgewählten Filter nur die angezeigten Benutzer in die CSV Datei exportiert.

3 Browsereinstellungen

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Dieses Kapitel beschreibt für die unterstützten Browser die für den Rechercheclient entscheidenden Einstellungen.

3.1 Cookies zulassen

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Beschreibung für den Microsoft Edge ab Version 79.0:

Beschreibung für den Mozilla Firefox ab Version 70.0:

Beschreibung für den Google Chrome ab Version 70.0:

Hier finden Sie weitere Informationen zur Zulassung von Cookies für den Microsoft Edge ab Version 79.0, den Mozilla Firefox ab Version 70.0 und den Google Chrome ab Version 70.0

3.2 JavaScript (de-)aktivieren

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Die Einstellung "Javascript" sollte bei den Webbrowsern aus Darstellungsgründen aktiviert sein.

Beschreibung für den Microsoft Edge ab Version 79.0:

Beschreibung für den Mozilla Firefox ab Version 70.0:

Beschreibung für den Google Chrome ab Version 70.0:

3.3 Formulardaten löschen

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Beschreibung für den Microsoft Edge ab Version 79.0:

Beschreibung für den Mozilla Firefox ab Version 70.0:

Beschreibung für den Google Chrome ab Version 70.0:

Hier finden Sie weitere Informationen zur Löschung von Formulardaten für den Microsoft Edge ab Version 79.0, den Mozilla Firefox ab Version 70.0 und den Google Chrome ab Version 70.0